§1 Geltungsbereich Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bzgl. der Anmietung von Limousinen sowie für sonstige Nebenleistungen.
§2 Stornokosten Tritt der Auftraggeber von dem Auftrag zurück sind folgende Stornokosten fällig: - bis 4 Wochen vor dem Termin 10 % der Auftragssumme - 2 bis 4 Wochen vor dem Termin 25 % der Auftragssumme - 1 bis 2 Wochen vor dem Termin 35 % der Auftragssumme - in den letzten 7 Tagen vor dem Termin 50 % der Auftragssumme Der Betrag wird bei Stornierung sofort fällig zahlbar innerhalb 7 Tagen.
§3 Vermittlung durch / an Fremdfirmen Bei Auftragsvermittlung durch/ an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. In diesem Fall ist Crown Limo ausschliesslich als Kontaktvermittler tätig.
§4 Verzögerungen Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Verzögerungen oder Verspätungen sowie Totalausfällen durch Crown Limo, sei es durch eine Panne oder Aufgrund des Verkehrsaufkommens, kann der Limousinenservice nicht haftbar gemacht werden.
§5 Beförderung Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Fahrgäste müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leisten. Folgen die Fahrgäste nicht den Anweisungen des Chauffeurs oder stellen Sie eine Gefährdung der Sicherheit des Strassenverkehrkers dar so ist der Chauffeur berechtigt diese von der Beförderung auszuschliessen. Ebenfalls kann der Chauffeur bei Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt ablehnen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis incl. Nebenkosten berechnet.
Crown Limo kann bei Gefahr oder schlechten Wetterbedingungen die Beförderung ablehnen und auch kurzfristig Fahrten absagen. Die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt Crown Limo. Hierbei kann Crown Limo nicht haftbar gemacht werden für evtl. entstandene Kosten.
§6 Haftung des Kunden Der Kunde haftet für alle durch Ihn oder die anderen Fahrgäste hervorgerufenen Schäden oder übermässigen Verschmutzungen. Bei starken Verunreinigungen oder Erbrechen wird eine Reinigungspauschale incl. Ausfallkostenpauschale von minimum
500,- € fällig.
Vom Kunden oder von Ihm beauftragten Dritten angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Kunden sind eigenverantwortlich für liegengelassene oder vergessene Gegenstände. Von uns wiedergefundene Gegenstände können bei uns abgeholt werden oder werden auf Kosten des Kunden zum Kunden zurückgeschickt.
§7 Haftung von Crown Limo Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Crown Limo zurückzuführen. Somit ist Crown Limo auch nicht haftbar zu machen für evtl. entstandende Vermögensschäden. Für verlorene Gegenstände wird keineVerantwortung übenommen und ist Crown Limo nicht haftbar zu machen.
§8 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Hamm
§9 Teilunwirksamkeit Sollte eine der vorherstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Wirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.